Praktikum in der Restaurierung

Freie Praktikumsstellen in der Restaurierung
Auf restauratoren.info findet Ihr auch Praktikumsplätze für das Vorpraktikum und Studienpraktika.
08. September, 2019
Auf restauratoren.info findet Ihr auch Praktikumsplätze für das Vorpraktikum und Studienpraktika.
08. September, 2019
Auf restauratoren.info ist es nun möglich, registrierte Restauratorinnen und Restauratoren auf Wunsch auch mittels des Namens zu suchen/finden.
Die Ausgabe/Darstellung des eigenen Namens in Suchergebnissen kann dafür im Profil von jedem selbst dauerhaft freigeschaltet werden.
Die Entscheidung kann jederzeit wieder rückgängig gemacht werden.
Damit erhält nun jede Restauratorin und jeder Restaurator die Möglichkeit, seine ›Visitenkarte‹ ins Netz zu stellen und öffentlich für seine Leistungen zu werben.
Und nebenbei: Alle Leistungen auf restauratoren.info sind kostenfrei!
Beste Grüße aus Weimar!
Ihr restauratoren.info-Team
02. September, 2019
Frankfurt/Main Auch in zweiter Instanz ist der Weimarer Steinrestaurator Ilja Streit erfolgreich. Das Hessische Landesarbeitsgericht bestätigte jetzt in Frankfurt/Main das Urteil des Arbeitsgerichtes Wiesbaden, das eine Klage der Zusatzversorgungskasse des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks (ZVK) gegen den freiberuflichen Diplom-Restaurator 2017 abgewiesen hatte. Dagegen legte die Steinmetzkasse damals Berufung ein. Sie wollte den Weimarer dazu verpflichten, Auskünfte über den Verdienst von Beschäftigten zu geben und daraufhin letztlich Beiträge für sie zur Altersvorsorge abzuführen (wir berichteten mehrfach).
Das Landesarbeitsgericht entschied jedoch einer Mitteilung vom Montag zufolge, »dass ein Restaurator mit akademischer Ausbildung mit seinem Betrieb nicht den Tarifverträgen für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk unterfällt, wenn die Tätigkeiten durch eine wissenschaftlich-kunsthistorische Herangehens- und Arbeitsweise geprägt sind«. Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt wurde zugelassen. Allgemein wird erwartet, dass dieses von der ZVK nun angerufen werden wird.
Es geht hier um einen Präzedenzfall, wie auch der Verband der Restauratoren (VDR) kürzlich mitteilte: »Hier wird allem Anschein nach versucht, Restauratoren mit Hochschulausbildung zu Handwerkern zu erklären, sie in gewerbliche Strukturen zu zwingen und ihnen damit die Arbeitsgrundlage zu entziehen. Akademisch ausgebildete, freiberufliche Restauratoren dürften demnach praktische Konservierungs- und Restaurierungsleistungen nicht mehr erbringen.«
Der Verband leistete dem Weimarer Restaurator eigenen Angaben zufolge Prozesskostenhilfe und prüft derzeit dessen Antrag auf Übernahme aller Kosten des Rechtsstreites. Inzwischen liegen drei weitere Klagen der ZVK gegen Streit am Arbeitsgericht Wiesbaden vor, jeweils andere Zeiträume betreffend. mh
(Thüringer Allgemeine, Seite 9, 14.05.2019)
14. Mai, 2019